8. Januar 2003
Land erkennt Schulbesuch in Niederlanden nicht an

Brüssel (dpa/lni)
Niedersachsen verletzt nach Ansicht der EU- Kommission mit seiner Schulpolitik möglicherweise EU-Recht. Es gebe Zweifel an der niedersächsischen Praxis beim grenzüberschreitenden Schulbesuch von Grundschulkindern, teilte die EU-Kommission am Dienstag in Brüssel mit. Für eine abschließende Beurteilung lägen der Behörde noch nicht ausreichend Informationen vor.

Die niederländische EU-Abgeordnete Maria Sanders-ten-Holte hatte sich bei der EU-Kommission beschwert. In Meppen und Umgebung (Landkreis Emsland) schickten mehrere Eltern seit Sommer 2000 ihre Kinder über die Grenze hinweg in die niederländische Waldorfschule Emmen, schrieb die Parlamentarierin. Das Land Niedersachsen erkenne den 12 betroffenen Kindern den Schulbesuch aber nicht an und werfe den Eltern vor, die Schulpflicht nicht zu erfüllen. Zudem habe sich das Land geweigert, die Fahrkosten zur 20 bis 50 Kilometer entfernten Schule zu übernehmen. Die Eltern hätten deswegen inzwischen vor dem Verwaltungsgericht Osnabrück geklagt.

Der zuständige EU-Kommissar Frits Bolkestein schrieb in seiner Antwort, kein Staat oder Bundesland dürfe den Schulbesuch im Nachbarland blockieren. Wenn im nationalen Gebiet Schülern Finanzhilfen gewährt würden, müssten diese auch für die Ausbildung in einem anderen EU-Staat gezahlt werden.